Covid-19 Gutscheinbedingungen

  • 1. Geltungsbereich. Diese Gutschein Bedingungen finden Anwendung auf Gutscheine („Gutschein“), die anstelle einer Erstattung des ganzen Ticketpreises oder eines Teils davon ausgestellt werden für Tickets zu Veranstaltungen, die aufgrund der Covid-19 Pandemie abgesagt, verlegt oder in sonstiger Weise verschoben wurden („betroffene Tickets“).
  • 2. Ausstellung des Gutscheins
  • 2.1 Aussteller des Gutscheins ist der jeweilige Veranstalter der Veranstaltung, für die das betroffene Ticket erworben wurde („ausstellende Veranstalter“). Der Veranstalter hat Ticketmaster mit der Abwicklung der Ausstellung beauftragt.
  • 2.2 Der Gutschein wird grundsätzlich über den gesamten Ticketpreis ausgestellt, insofern gesetzlich nicht ein geringer Gutscheinwert auszustellen ist. Berechtigt das betroffene Ticket den Zutritt zu mehreren Veranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltung(en) stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.
  • 2.3 Bei verlegten Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Ausstellung des Gutscheins die Rücksendung des betroffenen Tickets an Ticketmaster.
  • 2.4 Mit Ausstellung des Gutscheins verliert das betroffene Ticket seine Gültigkeit und wird vom Veranstalter gesperrt. Der Verkauf und die Weitergabe des betroffenen Tickets, für das der Gutschein ausgestellt wird, ist verboten.
  • 2.5 Die Zustellung des Gutscheins erfolgt nach Wahl von Ticketmaster entweder in das Ticketmaster Kundenkonto des ursprünglichen Ticketkäufers oder per E-Mail.
  • 2.6 Bei Verlust des Gutscheins nach dessen Erhalt durch den Inhaber des betroffenen Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  • 3. Einlösbedingungen
  • 3.1 Der Gutschein kann nur für den Kauf von Tickets zu Veranstaltungen des ausstellenden Veranstalters über die Webseite www.ticketmaster.at eingelöst werden. Für den Kauf des Tickets gelten unsere Ticketmaster-AGB sowie gegebenenfalls die Veranstalter-AGB.
  • 3.2 Es kann nur der gesamte Gutscheinwert für den Ticketkauf eingesetzt werden. Übersteigt der Gutscheinwert, den Bestellwert, reduziert sich der Gutscheinwert automatisch um den eingelösten Betrag. Dieses Restguthaben kann entsprechend gemäß dieser Ziffer 3.2 für einen weiteren Kauf eingelöst werden.
  • 3.3 Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
  • 3.4 Wird der Gutschein nicht vollständig bis zum 31.12.2022 eingelöst, kann der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des noch vorhandenen Gutscheinwertes bis zum Verjährungseintritt verlangen. Der Gutscheinwert wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung ist im Übrigen ausgeschlossen.
  • 4. Übertragbarkeit. Der Gutschein ist übertragbar, jedoch ausschließlich an natürliche Personen.
  • Stand: 16. Juni 2020